Mit vergleichender Werbung ist es ja so eine Sache. Sie ist zwar prinzipiell erlaubt, aber auch jenseits juristischer Aspekte sollte eine entsprechende Idee gut überlegt sein. Beispiel für eine ausgesprochen gelungene Umsetzung sind die legendären Apple-Spots, in denen zwei Schauspieler auf jovial-humorvolle Weise den ewigen Wettstreit zwischen den Mac- und (Windows-)PC-Philosophien verkörpern. Leider sind die Spots auf der Website von Apple seit einiger Zeit nicht mehr zu finden, deshalb werden wir hier von Zeit zu Zeit mal wieder einen hervorkramen. Sie sind einfach zu gut, um in Vergessenheit zu geraten. … weiterlesen »
Apr 20
Apr 20
Nein, dass Hotelbesitzer permanent mit einem Bein im Gefängnis stehen würden, kann man wirklich nicht sagen. Da gibt es sicher riskantere Berufe. Trotzdem kann man auch als Hotel-Verantwortlicher in ernste Schwierigkeiten geraten, wenn man nicht immer auch die möglichen rechtlichen Aspekte seines Tuns im Auge behält. Für drei typische Problemfelder hat die AHGZ in den letzten Wochen mit verschiedenen Beiträgen sensibilisiert: Die Haftung des Hotels für illegale Internet-Aktivitäten der Gäste, die ständige Gefahr, Marken- und Schutzrechte zu verletzen sowie die möglicherweise weit reichenden Folgen bei Verletzung der Datenschutzbestimmungen.