Apr 20
Nein, dass Hotelbesitzer permanent mit einem Bein im Gefängnis stehen würden, kann man wirklich nicht sagen. Da gibt es sicher riskantere Berufe. Trotzdem kann man auch als Hotel-Verantwortlicher in ernste Schwierigkeiten geraten, wenn man nicht immer auch die möglichen rechtlichen Aspekte seines Tuns im Auge behält. Für drei typische Problemfelder hat die AHGZ in den letzten Wochen mit verschiedenen Beiträgen sensibilisiert: Die Haftung des Hotels für illegale Internet-Aktivitäten der Gäste, die ständige Gefahr, Marken- und Schutzrechte zu verletzen sowie die möglicherweise weit reichenden Folgen bei Verletzung der Datenschutzbestimmungen.
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